Degressive AfA für den Wohnungsbau: Diese Regelungen gelten nun

Die Immobilienbranche in Deutschland erlebt derzeit eine aufregende Veränderung: Seit dem Frühjahr 2024 ist eine neue degressive Abschreibung für Investitionen im Wohnungsbau gültig. Beschlossen wurde diese Regelung durch das sogenannte Wachstumschancengesetz. 

Steigende Bauzinsen, Preissteigerungen, Material- und Personalengpässe sowie Lieferkettenprobleme haben viele Bauvorhaben verzögert oder gestoppt.

Hinzu kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Um die Branche zu stabilisieren und den Wohnungsbau voranzutreiben, hat die Bundesregierung im Frühjahr 2024 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das eine degressive Abschreibung für neu errichtete Wohngebäude rückwirkend zum 1. Oktober 2023 einführt. Die Einführung dieser Maßnahme soll die Bau- und Immobilienbranche stabilisieren und den dringend benötigten Wohnungsneubau in Deutschland vorantreiben.

Was ist die Absetzung für Abnutzung (AfA)?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerliches Instrument, mit dem Eigentümer die Wertminderung ihrer Immobilien über deren Nutzungsdauer steuerlich geltend machen können. Bei Immobilien bedeutet dies, dass ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten jährlich abgeschrieben wird, was die Steuerlast reduziert. Diese Abschreibung fördert eine schnellere Refinanzierung getätigter Investitionen und schafft somit Investitionsanreize.

Degressive AfA: Neue Regelung im Wachstumschancengesetz

Bereits am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Am 22. März 2024 stimmte der Bundesrat schließlich einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zu und machte den Weg für die degressive AfA frei. Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung sind:

  • Zeitlicher Rahmen: Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen. Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag in diesem Zeitraum rechtswirksam geschlossen werden.
  • Abschreibungssätze: Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden, in den folgenden Jahren je fünf Prozent des Restwertes.
  • Anwendungsbereich: Die Regelung gilt ausschließlich für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Wechsel: Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist möglich.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Die degressive AfA kann mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Gefördert werden Neubauten mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG und einer Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m².

Warum wurde die degressive AfA beschlossen?

Ziel der Regierung ist es, die Bauwirtschaft zu stabilisieren und den Bau von Wohnraum zu fördern. Mit der degressiven AfA wird die initiale Wertminderung von Gebäuden besser abgebildet, da neu verbaute Technik oft schnell durch neue Entwicklungen überholt wird. Dies soll die Umsetzung von bereits geplanten, aber aus verschiedensten Gründen verzögerten Projekten – wie etwa Finanzierungsschwierigkeiten – anreizen und den bestehenden Bauüberhang von mehr als 800.000 genehmigten Wohnungen reduzieren.

Zusätzlich zur degressiven AfA ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von zwei auf drei Prozent sowie eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau dieses umfangreiche Maßnahmenpaket zur Förderung von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum.

G.L. Kayser ImmoPartner hilft Ihnen weiter

Die Einführung der degressiven AfA für den Wohnungsbau im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Neubaus und zur Stabilisierung der Immobilienbranche in Deutschland. Diese Regelung bietet Investoren erhöhte steuerliche Anreize und trägt so zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums bei.

Falls Sie weitere Fragen zur degressiven AfA für den Wohnungsbau haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen Ihnen die Experten der G.L. Kayser ImmoPartner in Mainz gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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